
Böller, Kracher und Raketen – damit begrüßen die meisten von uns in der Silvesternacht das neue Jahr. Dabei werden insbesondere die von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Gefahren jedes Jahr aufs Neue unterschätzt.
Silvesternacht – zahlreiche Unfälle und Verletzungen
Die Verletzungen und Unfälle in der Silvesternacht reichen von Verletzungen der Augen und des Gehörs über Schnitt- und Brandwunden. Aber auch bis hin zu Knochenbrüchen, Rauchgasvergiftungen und sogar Amputationen.
Kleinere Brandverletzungen bergen hauptsächlich Gefahren in Schmerzen. Aber auch eventuelle Infektionen von Wunden treten auf. Bei Verbrennungen größerer Flächen sieht es bereits schlimmer aus. Denn hier gesellt sich zum Flüssigkeitsverlust und dem daraus folgenden Schock nicht selten ein Gewebezerfall durch die Gifte hinzu. Dieser kann mitunter lebensbedrohliche Formen annehmen.
Ein Extrafall ist in Amputationsverletzungen zu sehen. Demzufolge können Blitzknallsätze zum Abriss von Fingern oder gar Händen führen. Eine umgehende Versorgung der Verletzungen ist essentiell. Mittels Druckverband ist eine Blutungsstoppung erforderlich.
Sinnesorgane häufig betroffen
Fliegen zusätzlich Splitter von Knallkörpern durch die Luft, folgen häufig Augenverletzungen. Ferner können diese unter Umständen sogar schlimmstenfalls den Verlust des Augenlichts bedeuten.
Gehörschäden treten oft durch Explosions- und Knalltraumata auf. Dementsprechend kommt es zum Hörsturz oder Tinnitus. Ein Schaden am Gehör ist nicht heilbar. Daraus folgen in den meisten Fällen dauerhafte Schädigungen.
Schädigungen an inneren Organen beträchtlich
Während Pulversätze in geschlossenen Räumen abgebrannt werden, bilden sich Gase. In hohen Konzentrationen rufen diese Schädigungen der Lunge hervor. Charakteristische Symptome hierfür finden sich in
- Atemnot
- auftretendem Husten
- Brennen im Brustkorb sowie Hals
- Würgereiz
Eine schnelle Behandlung ist angebracht. Und zwar, indem der Betroffene umgehend an die kalte, frische Luft gelangt und aufatmen kann.
Unfallfreier Spaß in der Silvesternacht
Keine Verletzungen und Unfälle provoziert hingegen jeder, der Feuerwerkskörper einzig nach Gebrauchsanweisung verwendet. Dabei gilt zu beachten, diese niemals in dichten Menschenmengen zu zünden. Ferner sollen keine Feuerwerkskörper in die Richtung von Personen geworfen werden. Insbesondere auf ältere Menschen und kleine Kinder gilt es Rücksicht zu nehmen.
Die Zündung von Raketen muss in feststehenden Flaschen erfolgen. Blindgänger oder Raketen mit gebrochenen Stäben sollen auf keinen Fall Verwendung finden. Ein sofortiges Entsorgen ist angebracht. Lassen Sie Ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper zünden.
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