
Personen, die Marihuana als Arznei benötigen, können vielleicht schon bald aufatmen. Denn ganz aktuell wurde ein Urteil gesprochen, welches einem Patienten erlaubt, seinen Hanf selbst anzubauen.
Offizielle Genehmigung zum Hanfanbau bei medizinischer Notwendigkeit
Wer Hanf als Medikament benötigt, jedoch diesen auf Grund fehlender Kostenübernahme seitens der Krankenkasse nicht bezahlen kann, für den besteht die begründete Hoffnung, Hanf selbst anbauen zu dürfen. Das BfArM, Bundesamt für Arzneimittel, hat einen entscheidenden Schritt getan und erkennt Produkte aus Cannabis als Therapie Produkte an. Diese Behörde hat Patienten gestattet Hanf für ihren Eigenverbrauch anzubauen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Hanf tatsächlich medizinisch notwendig ist.
Am 28.September ist die Genehmigung der Bundesopiumstelle offiziell erteilt worden. Zusammen mit einem Rechtsanwalt hat ein Patient dieses positive Urteil erwirkt. Ab sofort darf der Mann 130 Pflanzen pro Jahr in seinem Badezimmer züchten. Selbstverständlich muss über den Anbau ganz genau Buch geführt werden. Die Zucht darf nur solange erfolgen, bis die Krankenkassen eventuell die Kosten für diese besondere Art von Medikamenten übernehmen.
Urteil nur befristet
Schaut man sich auf dem Portal des zuständigen Amtes um, gibt es klare Erläuterungen zu dem Urteil. Angeblich seien sie zu diesem Urteil gezwungen worden. Der Anbau ist aber dennoch nur bis zum 30. Juni 2017 erlaubt. Danach soll ein Gesetz der Bundesregierung darüber entscheiden, ob es zu einer grundsätzlichen Erstattung der Cannabis Medikamente von den Krankenkassen kommen soll. Sofern alles nach Plan läuft, wird das sich aktuell noch in Arbeit befindende Gesetz Anfang 2017 in Kraft treten.
Medikamente, die den Wirkstoff THC enthalten kommen immer mehr in den Fokus von Medizinern. Die Wirkung ist enorm, und der Einsatzbereich breit gefächert. Beispielsweise Patienten mit großen Schmerzen oder Epileptikern kann mit Cannabis erfolgreich geholfen werden. Was mit klinischen Tests gesichert wurde. Mit einem Missbrauch, wie bei der Freizeitdroge, hat dieses natürlich nichts zu tun. Es geht lediglich um den medizinischen und therapeutischen Effekt.
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