
Was noch vor einigen Jahren als „esoterisch“ und „öko“ galt, scheint heute angesagter denn je zu sein. Die Alternative Medizin verspricht Heilmethoden fernab der Schulmedizin und wird mittlerweile von Jung und Alt in Anspruch genommen. Doch wie verhalten sich hier eigentlich die Krankenkassen? Unterstützt ein Großteil die Vergabe von Globuli und Co. oder sind die Patienten hier gezwungen, alles aus eigener Tasche zu zahlen?
Schulmedizin vs. Alternative – wer trägt die Kosten?
Generell gilt immer noch, dass die Krankenkassen einer Alternativbehandlung in vielen Fällen skeptisch gegenüberstehen. Dennoch sind teilweise auch klare Richtungsänderungen zu verzeichnen. Viele Anbieter haben sich entsprechend dazu entschlossen, auf die Interessen und Belange Ihrer Mitglieder Rücksicht zu nehmen und einen Teil der Alternativen Medizin mit in ihren Leistungskatalog aufzunehmen und hier zumindest einen Teil der Behandlungskosten zu erstatten.
Dennoch gilt auch, dass viele Bereiche der Alternativen Medizin noch nicht erforscht wurden und daher entsprechend nicht unterstützt werden. Wer jedoch auf Leistungen in den Bereichen…:
- Naturheilverfahren
- Akupunktur
- Homöopathie
zurückgreifen möchte, hat -abhängig von der jeweiligen Krankenkasse- gute Karten, eine Bewilligung bzw. Kostenübernahme zu erhalten.
Die „Grundregeln“ der Erstattung – das sollten Sie wissen
Aufgrund der Tatsache, dass viele Bereiche der Alternativmedizin noch unzureichend erforscht sind, sind die zur Verfügung gestellten Budgets bei den gesetzlichen Krankenkassen hier mitunter stark beschränkt. Oftmals verfahren die Kassen so, dass sie ihren Versicherten einen bestimmten Betrag auf einem so genannten „Gesundheitskonto“ zur Verfügung stellen, der dann -je nach persönlichem Behandlungsschwerpunkt- individuell eingesetzt werden kann.
Wichtig ist es jedoch auch, dass Sie sich immer von den jeweiligen Vertrags- bzw. Kassenärzten behandeln lassen. Diese müssen über eine Zusatzqualifikation verfügen, damit Sie die Beträge wiederum über Ihre Krankenkasse abrechnen können. Die Mitgliedschaft des behandelnden Arztes in einem Berufsverband bzw. seine Ausbildung bilden damit die Basis für eine von der Kasse finanziell unterstützte Behandlung. Hier gilt es, sich unbedingt im Vorfeld zu informieren.
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